Die Folgen eines Arbeitsunfalls bleiben nicht auf den Betrieb beschränkt
Ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit bedeutet für den Arbeitgeber nicht nur den Ausfall eines Beschäftigten oder eine betriebliche Störung.
Je nach Art des Ereignisses können Schadenersatz- und Regressansprüche, die vom Beschäftigten, von dessen Hinterbliebenen oder vom zuständigen Sozialversicherungsträger geltend gemacht werden, für den Arbeitgeber eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.
Die Arbeitgeberhaftpflichtversicherung stellt sicher, dass die gegenüber den Beschäftigten entstehende rechtliche Haftung des Arbeitgebers im Rahmen des in der Police festgelegten Umfangs, der Limits und der Bedingungen bewertet wird.
Welche Haftungsfragen können entstehen?
Nach einem im Betrieb eingetretenen Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit können folgende Punkte Gegenstand der Arbeitgeberhaftung werden:
- Vom Beschäftigten geltend gemachte Schadenersatzansprüche
- Im Todesfall des Beschäftigten von den Hinterbliebenen erhobene Ansprüche
- Haftungen, die über die vom Sozialversicherungssystem gedeckten Beträge hinausgehen oder außerhalb dieser liegen
- Regressansprüche, die der Sozialversicherungsträger gegen den Arbeitgeber richten kann
- Im Rahmen der Police berücksichtigungsfähige Prozess- und Verteidigungskosten
Umfang, Limits und Ausschlüsse der Deckung richten sich nach den Bedingungen der jeweils ausgestellten Police.
Haftung entsteht nicht nur bei schweren Unfällen
Die Arbeitgeberhaftung beschränkt sich nicht nur auf Ereignisse mit Todesfolge oder schweren Verletzungen.
Auch die Sicherheit der Arbeitsumgebung, die eingesetzten Arbeitsmittel, die Art der Arbeitsausführung, die durchgeführten Schulungen, die Schutzmaßnahmen und die Arbeitsorganisation können nach einem Ereignis Gegenstand der Bewertung sein.
Aus diesem Grund kann derselbe Arbeitsunfall in unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen unterschiedliche rechtliche und finanzielle Folgen nach sich ziehen.
Jeder Betrieb hat eine andere Haftungsstruktur
Ein Büro, ein Restaurant, eine Fabrik, eine Baustelle, eine Werkstatt oder ein Lager weisen nicht dasselbe Mitarbeiterrisiko auf.
Bei der Bewertung werden folgende Faktoren gemeinsam berücksichtigt:
- Tätigkeitsgegenstand
- Anzahl der Beschäftigten
- Art der ausgeführten Arbeit
- Eingesetzte Maschinen und Ausrüstung
- Arbeitsumgebung
- Außendienst- oder Baustellentätigkeiten
- Frühere Arbeitsunfälle
- Gewünschtes Haftungslimit
Die Arbeitgeberhaftpflichtversicherung wird deshalb nicht allein nach der Anzahl der Beschäftigten, sondern nach den tatsächlichen Arbeitsbedingungen des Betriebs gestaltet.
Der Zusammenhang zwischen Arbeitsunfall und finanzieller Haftung
Die physischen Folgen eines Arbeitsunfalls können sich innerhalb weniger Sekunden zeigen.
Die rechtlichen und finanziellen Folgen für den Arbeitgeber können jedoch weitaus länger andauern.
Deshalb steht bei der Arbeitgeberhaftpflichtversicherung nicht allein das Eintreten eines Unfalls im Mittelpunkt, sondern die richtige Bewertung der Haftung, die dieser Unfall für den Arbeitgeber begründen kann.