Ein Vorfall im Aufzug kann zur Haftung des Gebäudeeigentümers oder Betreibers führen
Aufzüge gehören in Wohngebäuden, Geschäftszentren, Hotels, Krankenhäusern, Mehrfamilienhäusern und gewerblichen Bauten zum täglichen Gebrauch.
Eine mechanische oder technische Störung, ein Wartungsmangel oder ein während der Nutzung eintretender Vorfall kann jedoch zur Verletzung Dritter oder zu Sachschäden an deren Vermögen führen.
In einem solchen Fall gewinnt nicht nur das technische Problem im Aufzug an Bedeutung, sondern auch die aus dem Vorfall entstehende rechtliche und finanzielle Haftung.
Die Aufzugshaftpflichtversicherung stellt sicher, dass Haftungen, die aufgrund von Schäden gegenüber Dritten während der Nutzung des Aufzugs entstehen können, im Rahmen des in der Police festgelegten Umfangs, der Limits und der Bedingungen bewertet werden.
Welche Schäden können Gegenstand der Haftung sein?
Infolge eines Unfalls im Aufzug können für Dritte folgende Punkte zum Gegenstand der Haftung werden:
- Verletzung
- Dauerhafte Invalidität
- Schadenersatzansprüche aufgrund von Todesfällen
- Sachschäden an Gegenständen oder sonstigem Vermögen Dritter
- Prozess- und Rechtsverteidigungskosten, die im Rahmen der Policenbedingungen berücksichtigt werden können
Der Deckungsumfang, die Haftungslimits und die Ausschlüsse richten sich nach den Bedingungen der ausgestellten Police.
Haftung entsteht nicht nur bei einem schweren Unfall
Die Aufzugshaftung beschränkt sich nicht nur auf Vorfälle, die zu schweren Verletzungen oder zum Tod führen.
Auch eine fehlerhafte Funktion des Türmechanismus, ein nicht korrektes Anhalten des Fahrkorbs auf Etagenniveau, eine plötzliche Bewegung, eine technische Störung oder ein anderes Problem im Nutzungsbereich kann für Dritte einen Schaden verursachen.
Ein zunächst begrenzt erscheinender Vorfall kann sich zu Folgendem entwickeln:
- Behandlungskosten
- Ansprüche wegen Verlusts der Erwerbsfähigkeit
- Ansprüche wegen Sachschäden
- Rechtliche Verfahren
- Schadenersatzansprüche in hoher Höhe
Aus diesem Grund ist nicht nur wichtig, wie der Vorfall entstanden ist, sondern auch die Feststellung, wer für den Vorfall rechtlich haftet.
Warum sind die Wartungs- und Betriebsbedingungen wichtig?
Das Gebäude, in dem sich der Aufzug befindet, die Nutzungsintensität und die Wartungsordnung sind wesentliche Bestandteile der Haftungsstruktur.
Bei der Bewertung können folgende Faktoren gemeinsam berücksichtigt werden:
- Die Nutzungsart des Gebäudes, in dem sich der Aufzug befindet
- Wohn- oder gewerbliche Nutzung
- Anzahl der Aufzüge
- Nutzungsintensität
- Technische Merkmale
- Wartungs- und Serviceordnung
- Das Unternehmen, das die Wartung durchführt
- Angaben zu früheren Unfällen oder Vorfällen
- Das gewünschte Haftungslimit
Für die Ausstellung der Police kann die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen hinsichtlich der Wartungs- und Betriebsbedingungen erforderlich sein.
Für wen kann eine Haftung entstehen?
Je nach rechtlicher und operativer Struktur des Gebäudes, in dem sich der Aufzug befindet, kann eine Haftung für folgende Parteien in Betracht kommen:
- Gebäudeeigentümer
- Haus- oder Wohnanlagenverwaltung
- Betreiber
- Facility Management
- Sonstige haftende Parteien
Die Haftung von Wartungs- oder Servicefirmen wird hingegen je nach ausgeübter Tätigkeit, Vertragsverhältnis und Art des Vorfalls gesondert bewertet.
Aus diesem Grund wird nicht davon ausgegangen, dass die Haftung bei jedem Vorfall derselben Partei zufällt.
Der Schaden am Aufzug ist nicht dasselbe wie die Haftung
Der wesentliche Gegenstand der Aufzugshaftpflichtversicherung ist nicht die Deckung mechanischer oder physischer Schäden am Aufzug selbst.
Der eigentliche Gegenstand ist die rechtliche und finanzielle Haftung, die aus Schäden gegenüber Dritten aufgrund der Nutzung oder des Betriebs des Aufzugs entstehen kann.
Diese Unterscheidung ist für die korrekte Gestaltung der Police wichtig.
Der Zusammenhang zwischen technischem System und rechtlicher Haftung
Ein Aufzugsunfall kann mit einer technischen Störung beginnen.
Die Folge des Vorfalls ist jedoch nicht nur technischer Natur.
Werden der Zustand der verletzten Person, der entstandene Sachschaden, die Wartungshistorie des Aufzugs, die Betriebsbedingungen und die Art und Weise, wie der Vorfall entstanden ist, gemeinsam bewertet, kann eine rechtliche Haftung entstehen.
Aus diesem Grund lautet der wesentliche Gegenstand der Aufzugshaftpflichtversicherung nicht nur die Frage „Was ist im Aufzug passiert?“, sondern die Frage „Welche Haftung ist aufgrund des eingetretenen Vorfalls entstanden?“.