Kfz-Haftpflichtversicherung in Nordzypern
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für Fahrzeuge, die auf öffentlichen Straßen in Nordzypern genutzt werden, gesetzlich vorgeschrieben.
Sie deckt Schadenersatzansprüche ab, wenn durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs andere Fahrzeuge, Personen oder fremdes Eigentum geschädigt werden. Schäden am eigenen Fahrzeug sind nicht versichert.
CAN Sigorta Kfz-Haftpflichtversicherung im Überblick
1.200.000 TL für Sachschäden je Schadenereignis
8.000.000 TL für Personenschäden einschließlich Todesfällen je Schadenereignis bei Privatfahrzeugen
15.000.000 TL für Personenschäden einschließlich Todesfällen je Schadenereignis bei gewerblich genutzten Fahrzeugen
Versicherungsdauer von 1, 3, 6 oder 12 Monaten, sofern für das Fahrzeug verfügbar
Abschlepphilfe bei einer Fahrzeugpanne
Versicherungsschutz ab dem im Versicherungsschein angegebenen Datum und Zeitpunkt
Die genannten Versicherungssummen beruhen auf dem im Juli 2026 geltenden Tarif. Maßgeblich sind der bei Vertragsabschluss gültige Tarif und die Angaben im ausgestellten Versicherungsschein.
Ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung in Nordzypern vorgeschrieben?
Ja.
Fahrzeuge, die auf öffentlichen Straßen in Nordzypern genutzt werden, müssen über eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen.
Ist der Vertrag abgelaufen oder gekündigt oder wurde der im Versicherungsschein eingetragene Beginn noch nicht erreicht, besteht möglicherweise kein gültiger Versicherungsschutz.
Deshalb sind sowohl die Laufzeit als auch der genaue Zeitpunkt des Versicherungsbeginns wichtig.
Was deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter, wenn durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs Sach- oder Personenschäden verursacht werden.
Bei der Bearbeitung eines Schadenfalls werden insbesondere der Unfallhergang, die Haftungs- und Verschuldensfrage, die behördlichen Unterlagen, die Gültigkeit des Versicherungsschutzes sowie die geltenden Versicherungssummen berücksichtigt.
Versichert sein können unter anderem:
Schäden an einem anderen Fahrzeug
Schäden an einem geparkten Fahrzeug
Verletzungen von Fußgängern
Verletzungen von Fahrzeuginsassen
Verletzungen des Fahrers eines anderen Fahrzeugs
Verletzungen der Insassen eines anderen Fahrzeugs
Schäden an fremden Mauern oder Toren
Schäden an Schranken und Parkeinrichtungen
Schäden an Geschäftsräumen oder anderen festen Anlagen
Personenschäden mit dauerhaften gesundheitlichen Folgen
Todesfälle infolge eines Verkehrsunfalls
Jeder Schadenfall wird nach seinen individuellen Umständen und den geltenden Versicherungsbedingungen beurteilt.
1.200.000 TL für Sachschäden je Schadenereignis
Seit Juli 2026 beträgt die Versicherungssumme für Schäden an fremdem Eigentum 1.200.000 TL je Schadenereignis.
Die Deckung beschränkt sich nicht auf Schäden an einem anderen Fahrzeug. Abhängig vom Unfallhergang können beispielsweise auch Schäden an folgenden Sachen berücksichtigt werden:
Anderen Fahrzeugen
Geparkten Fahrzeugen
Mauern und Gartentoren
Schranken von Wohnanlagen
Schaufenstern
Verkehrsschildern
Parkeinrichtungen
Sonstigem Eigentum Dritter
Werden bei demselben Unfall mehrere fremde Sachen beschädigt, werden die Ansprüche innerhalb der insgesamt für dieses Schadenereignis verfügbaren Versicherungssumme geprüft.
Versicherungssummen für Personenschäden einschließlich Todesfällen
Seit Juli 2026 gelten folgende Versicherungssummen:
8.000.000 TL je Schadenereignis bei Privatfahrzeugen
15.000.000 TL je Schadenereignis bei gewerblich genutzten Fahrzeugen
Werden bei einem Unfall Fußgänger, Fahrzeuginsassen, der Fahrer eines anderen Fahrzeugs oder sonstige Dritte verletzt, werden die daraus entstehenden Ansprüche innerhalb der für die jeweilige Fahrzeugklasse geltenden Gesamtversicherungssumme geprüft.
Dies gilt auch für Ansprüche infolge dauerhafter gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder eines unfallbedingten Todesfalls.
Für die Bearbeitung sind unter anderem die Haftungsfrage, die Unfallunterlagen, die Gültigkeit des Versicherungsschutzes und die geltenden Versicherungsbedingungen maßgeblich.
Schäden am versicherten Fahrzeug selbst sind über diese Versicherungssummen nicht gedeckt.
Sind Schäden am eigenen Fahrzeug versichert?
Nein.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt keine Schäden am versicherten Fahrzeug selbst.
Werden bei einem Unfall sowohl das eigene als auch ein anderes Fahrzeug beschädigt, bedeutet dies nicht, dass beide Fahrzeugschäden über dieselbe Haftpflichtversicherung reguliert werden.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung betrifft die Haftung für Schäden, die Dritten entstanden sind.
Nicht versichert sind insbesondere:
Unfallschäden am eigenen Fahrzeug
Schäden am eigenen Fahrzeug bei einem Alleinunfall
Parkschäden am eigenen Fahrzeug
Schäden an Scheiben, Scheinwerfern, Stoßfängern oder Karosserie
Brand
Diebstahl
Überschwemmung und Wasserschäden
Sturm und andere Naturgefahren
Für diese Risiken ist ein weitergehender Versicherungsschutz erforderlich.
Abschlepphilfe bei einer Fahrzeugpanne
CAN Sigorta Kfz-Haftpflichtversicherungen beinhalten eine Abschlepphilfe, wenn das versicherte Fahrzeug aufgrund einer mechanischen Panne nicht mehr aus eigener Kraft weiterfahren kann.
Die Abschlepphilfe ist eine zusätzliche Serviceleistung und kein Bestandteil der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtdeckung.
Der räumliche Geltungsbereich, mögliche Entfernungsgrenzen und weitere Voraussetzungen richten sich nach dem Versicherungsschein und den jeweils geltenden Bedingungen der Pannenhilfe.
Versicherungsdauer von 1, 3, 6 oder 12 Monaten
Abhängig vom Fahrzeug und vom geltenden Tarif kann die Kfz-Haftpflichtversicherung mit unterschiedlichen Laufzeiten abgeschlossen werden:
1 Monat
3 Monate
6 Monate
12 Monate
Welche Laufzeit verfügbar ist, richtet sich unter anderem nach:
Fahrzeugart
Fahrzeugklasse
Zulassungsstatus
Verwendungszweck
Privater oder gewerblicher Nutzung
Geltendem Tarif
Nicht jede Laufzeit steht für jedes Fahrzeug zur Verfügung.
Der Versicherungsschutz beginnt an dem im Versicherungsschein angegebenen Datum und zu der dort eingetragenen Uhrzeit.
Wie wird der Versicherungsbeitrag berechnet?
Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach der Fahrzeugklasse, der Nutzung, der gewählten Laufzeit und dem geltenden Tarif.
Berücksichtigt werden insbesondere:
Fahrzeugart
Fahrzeugklasse
Verwendungszweck
Private oder gewerbliche Nutzung
Versicherungsdauer
Geltender Tarif
Daher können sich für unterschiedliche Fahrzeugklassen und Nutzungsarten unterschiedliche Beiträge ergeben.
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt an dem im Versicherungsschein eingetragenen Datum und zu der dort angegebenen Uhrzeit.
Die Erstellung eines Angebots oder die Durchführung einer Zahlung allein bedeutet nicht, dass bereits Versicherungsschutz besteht.
Der Vertrag muss ausgestellt worden sein und der darin eingetragene Versicherungsbeginn muss erreicht sein.
Dies ist besonders wichtig, wenn der Versicherungsschutz noch am selben Tag beginnen soll.
Welche Angaben werden benötigt?
Für den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung werden in der Regel folgende Angaben benötigt:
Fahrzeugschein oder Zulassungsdokument
Angaben zum eingetragenen Fahrzeughalter
Fahrzeugart
Fahrzeugklasse
Verwendungszweck
Gewünschte Versicherungsdauer
Die Fahrzeugklasse und die Nutzungsart müssen korrekt angegeben werden, damit der zutreffende Tarif angewendet werden kann.
Was ist nach einem Verkehrsunfall in Nordzypern zu tun?
Nach einem Verkehrsunfall sollten folgende Schritte beachtet werden:
Die Fahrzeuge sicher anhalten.
Bei Verletzten den Rettungsdienst verständigen.
Soweit erforderlich, die Polizei benachrichtigen.
Die Positionen der Fahrzeuge und die sichtbaren Schäden fotografieren.
Kennzeichen sowie Fahrer- und Versicherungsdaten der anderen Beteiligten aufnehmen.
Die CAN Sigorta Schaden- und Servicezentrale unverzüglich informieren.
Vor dem Bewegen der Fahrzeuge oder dem Verlassen der Unfallstelle die Anweisungen der Polizei und der Schadenabteilung beachten.
Die Bearbeitung des Schadenfalls erfolgt auf Grundlage des Polizeiberichts, der Unfallunterlagen, der Haftungsprüfung, der Gültigkeit des Versicherungsschutzes und der anwendbaren Versicherungsbedingungen.
Ist eine in Nordzypern ausgestellte Police in Südzypern gültig?
Eine für Nordzypern ausgestellte Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt nicht automatisch den Versicherungsschutz, der für das Fahren in Südzypern erforderlich sein kann.
Vor dem Grenzübertritt sollten die jeweils geltenden Versicherungsanforderungen geprüft werden.
Häufig gestellte Fragen
Ist die Kfz-Haftpflichtversicherung in Nordzypern vorgeschrieben?
Ja. Fahrzeuge, die auf öffentlichen Straßen in Nordzypern genutzt werden, müssen über eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen.
Wie hoch ist die Versicherungssumme für Sachschäden?
Seit Juli 2026 beträgt die Versicherungssumme für Schäden an fremdem Eigentum 1.200.000 TL je Schadenereignis.
Wie hoch sind die Versicherungssummen für Personenschäden?
Seit Juli 2026 gelten folgende Versicherungssummen:
8.000.000 TL je Schadenereignis bei Privatfahrzeugen
15.000.000 TL je Schadenereignis bei gewerblich genutzten Fahrzeugen
Diese Versicherungssummen gelten für Personenschäden einschließlich unfallbedingter Todesfälle.
Sind Schäden am eigenen Fahrzeug versichert?
Nein. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schadenersatzansprüche Dritter. Schäden am versicherten Fahrzeug selbst sind nicht eingeschlossen.
Ist eine Abschlepphilfe enthalten?
CAN Sigorta Kfz-Haftpflichtversicherungen beinhalten eine Abschlepphilfe, wenn das versicherte Fahrzeug aufgrund einer mechanischen Panne nicht mehr weiterfahren kann. Es gelten die jeweiligen Bedingungen der Pannenhilfe.
Kann eine Kfz-Haftpflichtversicherung für einen Monat abgeschlossen werden?
Je nach Fahrzeugart, Nutzungsform und geltendem Tarif kann ein Vertrag für 1, 3, 6 oder 12 Monate abgeschlossen werden.
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt an dem im Versicherungsschein eingetragenen Datum und zu der dort angegebenen Uhrzeit.
Beginnt der Versicherungsschutz automatisch mit der Zahlung?
Nein. Die Zahlung allein setzt den Versicherungsschutz nicht in Kraft. Der Vertrag muss ausgestellt worden sein und der eingetragene Versicherungsbeginn muss erreicht sein.
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Allgemeine Bedingungen der gesetzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung für Motorfahrzeuge
Offizieller englischer Text · PDF
Zusammenfassung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung in Nordzypern deckt Schadenersatzansprüche für Sach- und Personenschäden ab, die Dritten durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs entstehen. Dazu gehören auch Personenschäden mit dauerhaften gesundheitlichen Folgen und unfallbedingte Todesfälle.
Schäden am eigenen Fahrzeug sind nicht versichert. Die geltenden Versicherungssummen, die Vertragsdauer sowie Datum und Uhrzeit des Versicherungsbeginns werden im Versicherungsschein ausgewiesen.
CAN Sigorta Kfz-Haftpflichtversicherungen beinhalten außerdem eine Abschlepphilfe bei einer mechanischen Panne. Hierfür gelten die jeweiligen Bedingungen der Pannenhilfe.