Wer seine Wohnung über Airbnb, Booking.com oder einen privaten Vermittlungsdienst anbietet, verändert ihren Charakter: Aus einem Zuhause wird ein ertragbringender Vermögenswert, den wechselnde Gäste, Reinigungskräfte, Verwalter und Handwerker nutzen.
Das ergibt ein anderes Risikoprofil als bei einem ausschließlich selbst bewohnten Objekt. Die zentrale Frage lautet deshalb: Akzeptiert die Police die kurzzeitige Vermietung ausdrücklich?
Die meisten Auseinandersetzungen entstehen, weil genau das beim Abschluss nie klar erklärt wurde.
Warum die Standardpolice oft nicht passt
Hausversicherungen richten sich danach, wie ein Objekt bewohnt und genutzt wird. Eine dauerhaft eigengenutzte Wohnung stellt nicht dasselbe Risiko dar wie eine möblierte Einheit, die das ganze Jahr über an wechselnde Gäste geht.
Kurzzeitvermietung bringt typischerweise mit sich:
- Beschädigungen an Türen, Schlössern und Fenstern
- stärkere Beanspruchung von Geräten
- Gäste, die mit der Haustechnik nicht vertraut sind
- verspätet gemeldete Schäden
- Verwaltung durch Dritte
- Abwesenheit des Eigentümers
Nicht jeder Gästeschaden ist automatisch gedeckt
Versehentliche Beschädigung, vorsätzliche Beschädigung, Abnutzung, technischer Defekt und mangelhafte Instandhaltung werden unterschiedlich bewertet. Gerade der versehentliche Gästeschaden sollte deshalb beim Abschluss ausdrücklich besprochen werden.
Ein praktisches Beispiel: Fällt ein Gerät nach Jahren durch Verschleiß aus, ist das eine Instandhaltungsfrage. Tritt aus demselben Gerät plötzlich Wasser aus und beschädigt den Boden, wird dieser Folgeschaden gesondert beurteilt.
Feuer, Elektrik und Wasser
Gäste kennen Heizung, Elektroinstallation und Sanitär im Objekt nicht. Daraus ergeben sich wiederkehrende Muster:
- Heizgeräte oder Kochstellen werden falsch bedient
- zu viele Geräte hängen an einem Stromkreis
- ein Leck wird zu spät bemerkt
- Probleme an Waschmaschine oder Geschirrspüler entwickeln sich unbeobachtet
- Türen oder Fenster bleiben bei Sturm offen
Schäden bei den Nachbarn
In Mehrfamilienhäusern endet der Wasserschaden selten an der eigenen Wohnungstür. Ein defekter Waschmaschinenschlauch, ein Rohrbruch oder eine übergelaufene Wanne kann betreffen:
- die Wohnung darunter
- Gemeinschaftsflure
- die Aufzugstechnik
- gemeinsame Elektroinstallationen
- Hausrat und Dekoration der Nachbarn
Für diesen Teil ist die Haftpflicht gegenüber Dritten zuständig – nicht die Gebäude- oder Hausratversicherung. Ohne sie zahlen Sie die Instandsetzung beim Nachbarn selbst.
Der Blick des Investors
Wer eine Wohnung als Kapitalanlage hält, sollte drei Ebenen sauber trennen:
- Substanz – Gebäude und feste Installationen
- Einrichtung – Hausrat als Betriebsmittel, nicht als Privatbesitz
- Haftung – gegenüber Gästen und Nachbarn
Dazu kommt eine vierte Frage, die oft vergessen wird: Was passiert mit den Mieteinnahmen, wenn die Wohnung nach einem Schaden monatelang nicht vermietbar ist? Sprechen Sie das an, bevor der Fall eintritt.
Plattformschutz ist kein Ersatz
Buchungsportale bieten eigene Schutzprogramme an. Deren Bedingungen, Fristen, Nachweispflichten und Obergrenzen unterscheiden sich jedoch deutlich von einer Police. Behandeln Sie den Plattformschutz als Ergänzung, nicht als Grundlage.
Dokumentation: der unterschätzte Hebel
Bei wechselnden Gästen ist der Nachweis entscheidend, wann ein Schaden entstanden ist.
- Fotoprotokoll der Einrichtung, aktuell gehalten
- kurze Übergabeprotokolle bei An- und Abreise
- Inventarliste mit Anschaffungsdaten
- Rechnungen für Geräte und Möbel
- Wartungsnachweise für Klimaanlage, Boiler und Pumpen
Häufige Fragen
Muss ich es angeben, wenn ich nur in der Saison vermiete?
Ja. Entscheidend ist die Art der Nutzung, nicht die Anzahl der Wochen.
Sind Wertsachen meiner Gäste mitversichert?
In der Regel nicht. Das Eigentum der Gäste ist ein eigenes Thema.
Was, wenn die Verwaltung den Schaden verursacht hat?
Dann stellt sich die Frage nach deren Haftung. Klären Sie vertraglich, wer wofür einsteht.
Deckt die Police entgangene Mieteinnahmen?
Nicht automatisch. Das ist ein eigener Baustein und sollte ausdrücklich besprochen werden.
Fazit
Airbnb-Vermietung ist versicherbar – aber nur, wenn sie beim Namen genannt wird. Drei Punkte entscheiden: die ausdrückliche Angabe der Vermietung, eine realistisch bewertete Einrichtung und eine eingeschlossene Haftpflicht gegenüber Dritten.
CAN Sigorta geht diese Punkte mit Ihnen durch – auch auf Deutsch.


